In der letzten Stadtratssitzung wurde mit den Stimmen von CSU, SPD, ÜB, FW und FDP die Beteiligung der Stadt Dachau an einem landkreisweiten Flächennutzungsplan für die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen beschlossen. Diese angestrebte einheitliche Planung von 14 Landkreisgemeinden sieht einen einheitlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 900 Metern vor. Mit dieser einheitlichen Maßgabe soll die Akzeptanz bei den Bürgern für Standorte von Windkraftanlagen gestärkt werden. 900 Meter sind dabei der Mittelwert als Planungsgrundlage zum gesetzlichen Mindestabstand zu reinen Wohngebieten (1.150 m) und allgemeinen Wohngebieten (650 m). Gegen eine einheitliche Planung sprachen sich Bündnis und Grüne aus, welche die 900-Meter-Marke als willkürlich bezeichneten und auf die Anwendung der harten gesetzlichen Kriterien (vgl. Grafik in diesem Blog) bestanden. Auch zahlreiche Erklärungsversuche zu den Vorteilen einer einheitlichen Planung konnten bzw. wollten nicht verstanden werden.