In der letzten Stadtratssitzung wurde mit den Stimmen von CSU, SPD, ĂB, FW und FDP die Beteiligung der Stadt Dachau an einem landkreisweiten FlĂ€chennutzungsplan fĂŒr die Ausweisung von Standorten fĂŒr Windkraftanlagen beschlossen. Diese angestrebte einheitliche Planung von 14 Landkreisgemeinden sieht einen einheitlichen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 900 Metern vor. Mit dieser einheitlichen MaĂgabe soll die Akzeptanz bei den BĂŒrgern fĂŒr Standorte von Windkraftanlagen gestĂ€rkt werden. 900 Meter sind dabei der Mittelwert als Planungsgrundlage zum gesetzlichen Mindestabstand zu reinen Wohngebieten (1.150 m) und allgemeinen Wohngebieten (650 m). Gegen eine einheitliche Planung sprachen sich BĂŒndnis und GrĂŒne aus, welche die 900-Meter-Marke als willkĂŒrlich bezeichneten und auf die Anwendung der harten gesetzlichen Kriterien (vgl. Grafik in diesem Blog) bestanden. Auch zahlreiche ErklĂ€rungsversuche zu den Vorteilen einer einheitlichen Planung konnten bzw. wollten nicht verstanden werden....