Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München setzt sich in seinem aktuellem Infoblatt Nr. 62, welches wohl in kürze auf seiner Internetseite veröffentlicht werden wird, mit der Nachverdichtung im Innerstädtischen/-gemeindlichen Bereich auseinander und geht der Frage nach, ob hierdurch ein Ausweg aus dem Siedlungsdruck geboten werden kann.
Der Planungsverband München weist darauf hin, dass durch die Nachverdichtung auch weitere Folgen ausgelöst werden wie Anpassung und Ausbau der Verkehrswege, Ausbau des Energienetzes, weitere soziale und technische Infrastruktur. Eine Steuerung muss daher erfolgen.
"Beispiele aus dem Münchner Umland zeigen, dass ein gesamtörtliches Konzept die entscheidende Basis für die Steuerung der Nachverdichtung auf kleiner Ebene (Quartier, Straßengeviert) sein kann. Dieses hat zwar nur informellen Charakter und damit keine direkte Rechtswirkung, macht aber die Planungsziele der Gemeinde deutlich und bindet die Verwaltung und den Rat in ihren bauleitplanerischen Entscheidungen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Steuerung der baulichen Entwicklung über Bauleitpläne aufgrund der bereits stattfindenden Nachverdichtung gerade in heterogenen strukturierten Bereichen kaum möglich ist und am Grundsatz der Erforderlichkeit scheitert. Dann greift § 34 BauGB, der allerdings lässt einen weit reichenden Auslegungsspielraum, der im Tauziehen zwischen Ertragsmaximierung eines Investors und den Entwicklungsvorstellungen der Kommune oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führt."
(Quelle: Infoblatt PV Nr. 62 Seite 2)
Gerade § 34 BauGB ist immer wieder Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die Verwaltung vertritt hier regelmäßig die Einschätzung, dass der Auslegungsspielraum im Rahmen von § 34 BauGB durch die Rechtsprechung klar definiert sei und daher fast kein Spielraum bestünde.
Der Planungsverband München sieht dies, wie auch mancher Stadtrat, durchaus anders.
Der Planungsverband München weist darauf hin, dass durch die Nachverdichtung auch weitere Folgen ausgelöst werden wie Anpassung und Ausbau der Verkehrswege, Ausbau des Energienetzes, weitere soziale und technische Infrastruktur. Eine Steuerung muss daher erfolgen.
"Beispiele aus dem Münchner Umland zeigen, dass ein gesamtörtliches Konzept die entscheidende Basis für die Steuerung der Nachverdichtung auf kleiner Ebene (Quartier, Straßengeviert) sein kann. Dieses hat zwar nur informellen Charakter und damit keine direkte Rechtswirkung, macht aber die Planungsziele der Gemeinde deutlich und bindet die Verwaltung und den Rat in ihren bauleitplanerischen Entscheidungen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Steuerung der baulichen Entwicklung über Bauleitpläne aufgrund der bereits stattfindenden Nachverdichtung gerade in heterogenen strukturierten Bereichen kaum möglich ist und am Grundsatz der Erforderlichkeit scheitert. Dann greift § 34 BauGB, der allerdings lässt einen weit reichenden Auslegungsspielraum, der im Tauziehen zwischen Ertragsmaximierung eines Investors und den Entwicklungsvorstellungen der Kommune oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führt."
(Quelle: Infoblatt PV Nr. 62 Seite 2)
Gerade § 34 BauGB ist immer wieder Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die Verwaltung vertritt hier regelmäßig die Einschätzung, dass der Auslegungsspielraum im Rahmen von § 34 BauGB durch die Rechtsprechung klar definiert sei und daher fast kein Spielraum bestünde.
Der Planungsverband München sieht dies, wie auch mancher Stadtrat, durchaus anders.
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