Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
In der heutigen Ausgabe der Dachauer SZ wird deutlich, dass der „Verteilungskampf“ bereits begonnen hat. SPD und Bündnis stellen klar, dass Ausgabenkürzungen in verschiedenen Bereichen für sie nicht in Frage kommen, wohingegen Steuererhöhungen ebenfalls kategorisch ausgeschlossen werden. Die Quadratur des Kreises ist also doch möglich? Die Kultur kommt ebenfalls zu Wort und begründet, warum auch Einsparungen „hier“ und „da“ ebenfalls ausgeschlossen und nicht möglich sind. Frei nach dem Sankt-Florians-Prinzip: „Verschon mein Haus, zünd‘ andre an“ Nach Auffassung der CSU werden die Einsparungen alle Bereiche betreffen und mit „Maß und Ziel“ vorgenommen werden müssen. Natürlich sollen bestehende Strukturen nicht zerstört werden. Wer aber meint, man könne umfangreiche Sparmaßnahmen einleiten, ohne dass hiervon die Bürger überhaupt etwas bemerken, wird sich irren. Dies kann vielleicht beim laufenden Haushalt 2009 noch funktionieren. Beim Haushalt 2010 wird man jedoch spätestens in der
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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