Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Das Magazin „report München“ der ARD hat in der letzten Sendung die Frage der Subvention und Förderung von Solarstrom und Auswirkungen auf die Preisentwicklung thematisiert. Ein interessanter Bericht und eine etwas andere Sichtweise zum „sauberen“ Strom –abseits vom Mainstream. http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=4094646
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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