Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Im letzten Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde der Antrag vom Bündnis für Dachau behandelt. Hier ging es um ein Halteverbot, eine 30´er Zone und Markierungen in der Pollnstraße. Ordnungsamt und Polizei hielten diese Maßnahmen für nicht notwendig u.a. auch deswegen, weil an dieser Stelle (Pollnstr. Schleißheimerstr.) noch nie ein Unfall passiert ist. Auch die CSU hat gegen die Änderungen gestimmt. Gründe dafür waren: - Es ist hier noch nie ein Unfall passiert! - An dieser Kreuzung greift das Prinzig "Sicherheit durch Unsicherheit" da man durch die parkenden Autos nicht schnell fahren kann - Durch das Halteverbot und den damit verbundenen Wegfall der Parkplätze müsste man eine 30´er Zone errichten, damit die Autos dort nicht so rasen - Es würden 35 Parkplätze wegfallen, die dringend gebraucht werden - Eine 30´er Zone würde Verspätungen beim Busverkehr verursachen - Vor allem aber, die Änderungen würden diese Straße unsicherer machen Peter Strauch Stadtrat ...
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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