Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Leserbrief zu den Leserbriefen der Mitglieder der 'Bürgerinitiative contra Kohlestrom': Dass Quantität nicht zwingend mit Qualität gleichzusetzen ist, zeigten die Vielzahl der Leserbriefe von BI contra Kohlestrom-Unterstützern in der Ausgabe vom 14. April. Es mag zwar berechtigte Strategie einer Bürgerinitiative sein, durch dieses 'Leserbrief-Bombardement' eine Art optische Überlegenheit zu suggerieren. Dass die zugrunde liegende inhaltliche Unterfütterung mit Argumenten eher dünn ist, kann dadurch nicht verdeckt werden. Aber wozu braucht es Argumente, wenn man auch flotte Sprüche, schiefe Landesbankvergleiche sowie die Rettung des Weltklimas liefern kann. Daher soll hier wieder an die harten Fakten erinnert werden: 1. Die BI tut so, als vertrete sie die Mehrheitsmeinung der Bürger in Dachau. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Denn die Dachauer Bürger nehmen dieses Recht als mündige Marktteilnehmer und Stromkunden bereits jetzt selbst wahr. Von 30000 ...
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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