In der letzten Sitzung wurde vom Bauausschuss (BA) der Erlass einer Straßenausbausatzung für das Stadtgebiet Dachau beschlossen. Der Stadtrat soll im Oktober die Satzung dafür endgültig verabschieden. Nach Bekanntmachung tritt diese dann in Kraft.
Die Satzung regelt, dass Grundstückseigentümer an Straßen sich an den Kosten für Verbesserung und Ausbau beteiligen müssen. Von der Beteiligung nicht umfasst sind die Kosten für Reparatur, beispielsweise Ausbesserungsarbeiten im Straßenbelag. Der Prozentsatz, der auf die Anwohner nach Grundstücksfläche umlegbaren Kosten, wird unterschieden zwischen reinen Anliegerstraßen, Anliegererschießungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen.
Das Landratsamt Dachau als Rechtsaufsichtsbehörde drohte der Stadt Dachau bereits mit einer Ersatzvornahme, falls die Satzung nicht verabschiedet werde. Pfaffenhofen, das sich immer noch weigert, droht dieses Schicksal nunmehr.
Dies würde dazu führen, dass die umlegbaren Kostenanteile auf Grundlage der Mustersatzung festgelegt würden. Die Stadt Dachau hat ihren Spielraum nun aber genützt und hat niedrige Sätze für die Bürger gewählt, um die Belastung für die Bürger so gering als möglich zu halten.
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