Gerald Nübel, technischer Werkleiter der Stadtwerke Dachau, hat die Mitglieder des Werkausschusses im Nachgang zur letzten WA-Sitzung darüber informiert, dass die viel diskutierte neue Fassung der EU-Konzessionsvergaberichtlinie nach Einschätzung in einem Rechtsgutachten nicht zu Umstrukturierungen bei den Stadtwerken Dachau führen wird.
In dem Rechtsgutachten hierzu heißt es:
Nach dem derzeitigen Stand der Konzessionsvergaberichtlinie ist nicht davon auszugehen, dass sich eine Notwendigkeit zur Anpassung der Organisationsstruktur im Hinblick auf die Wasser- und Abwassersparte für die Stadtwerke Dachau ergibt.
Die im Richtlinienentwurf enthaltenen Anforderungen für sogenannte Inhouse-Geschäfte finden auf die Stadtwerke Dachau keine Anwendung, da diese als Eigenbetrieb rechtlich unselbständig sind. Im Verhältnis zwischen Stadt Dachau und Stadtwerken Dachau kommt daher Vergaberecht schon bisher nicht zur Anwendung und wird auch zukünftig unter Geltung der Konzessionsvergaberichtlinie nicht zur Anwendung kommen.
Die Wasserversorgung bleibt somit nach derzeitigem Stand bei den Stadtwerken Dachau - auch nach EU-Recht und auch ohne Umstrukturierungsmaßnahmen.
In dem Rechtsgutachten hierzu heißt es:
Nach dem derzeitigen Stand der Konzessionsvergaberichtlinie ist nicht davon auszugehen, dass sich eine Notwendigkeit zur Anpassung der Organisationsstruktur im Hinblick auf die Wasser- und Abwassersparte für die Stadtwerke Dachau ergibt.
Die im Richtlinienentwurf enthaltenen Anforderungen für sogenannte Inhouse-Geschäfte finden auf die Stadtwerke Dachau keine Anwendung, da diese als Eigenbetrieb rechtlich unselbständig sind. Im Verhältnis zwischen Stadt Dachau und Stadtwerken Dachau kommt daher Vergaberecht schon bisher nicht zur Anwendung und wird auch zukünftig unter Geltung der Konzessionsvergaberichtlinie nicht zur Anwendung kommen.
Die Wasserversorgung bleibt somit nach derzeitigem Stand bei den Stadtwerken Dachau - auch nach EU-Recht und auch ohne Umstrukturierungsmaßnahmen.
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