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Großhandel oder Einzelhandel im GADA in Bergkirchen - Zentrenkonzept

Im Bauausschuss wurden die Stadträte über die Genehmigung eines Ladens für Berufsbekleidung im Bereich GADA Bergkirchen informiert. Es wurde in einer letzten Sitzung des BA die Frage aufgeworfen, warum der Stadtrat Dachau im Rahmen der interkommunalen Abstimmung hierüber nicht informiert wurde. Das Landratsamt Dachau als Baugenehmigungsbehörde teilte mit:


Mit Bescheid vom 15.02.2012 wurde die Errichtung eines Workwearstores auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/3 der Gemarkung Bergkirchen genehmigt. Grundlage dieser Baugenehmigung (Eingang Bauantrag am 28.11.2011) war der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 100 der Gemeinde Bergkirchen, rechtsverbindlich seit 26.07.2007. Dieser (ursprüngliche) Bebauungsplan verwies hinsichtlich der Art der Nutzung zunächst lediglich auf § 8 BauNVO bzw. erlaubte in den Quartieren GE 1 und GE 2 auch Einzelhandelsbetriebe.

Im Ausschuss regte sich deutlicher Widerstand und Kritik, dass in dem Betrieb gezielt und in großem Umfang auch Einzelhandelssortimente an Endverbraucher, welche zentrenrelevant sind, angeboten würden.

Dies stelle nach Auffassung der Bauausschussmitglieder das städtischen Zentrenkonzept in Frage, welches die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel auf der "grünen Wiese" verhindern soll.

Das Landratsamt Dachau soll nunmehr aufgefordert werden zu überprüfen, ob das nunmehr angebotene Sortiment der Baugenehmigung entspricht.


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