Teilflächennutzungsplan Windkraft - Abwägung zwischen den Interessen und Ausweisung von Konzentrationsflächen
Konzentrationsflächen Stadtgebiet Dachau |
Im Stadtrat wurde nunmehr dem neu überarbeiteten Teilflächennutzungsplan Windkraft mehrheitlich zugestimmt. Ursprünglich war eine Planung betrieben worden, welche einen generellen Abstand zu jeglicher Wohnbebauung von 900 Metern vorsah. Diese Planung wurde von den Verwaltungsgerichten für unzulässig erklärt, da die jeweiligen unterschiedlichen Gebietstypen (Wohngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet u. a.) nicht berücksichtigt und differenziert worden seien.
Nunmehr wurde der Teilflächennutzungsplan überarbeitet. Die grundsätzliche Vorgabe sind ein Abstand von 900 Metern zum Wohngebiet und 600 Metern zu Wohnungen in Dorfgebieten. Insbesondere wurden die Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt.
Zur Vermeidung der Verspargeleung der Landschaft wurden Konzentrationsflächen ausgewiesen, welche die Nutzung als Standorte für Windkraftanlagen vorsehen (vgl. Karte).
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