Im Hauptausschuss kommenden Mittwoch wird der SPD-Antrag behandelt, wonach die Stadt das TSV-Stammgelände ankaufen soll. Vorteil wäre, dass der TSV kurzfristig Geld zum Ankauf der Auslagerungsflächen zur Verfügung hat. Die CSU-Fraktion hat ein Interesse daran, dass der TSV zügig aussiedeln kann und hat sich deshalb intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt. Die hierbei aufgetauchten Fragen einschließlich Alternativvorschläge unserer Fraktion haben wir gestern an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage im Wortlaut:
"1) Es soll ein Ankauf zum “momentanen Verkehrswert” angeboten
werden. Auf welcher Grundlage ist nach Auffassung der Verwaltung dieser Wert zu
ermitteln (Sportfläche, Wohngebiet...)? Welcher Betrag steht etwa in Rede?
Reichen die vorhandenen Haushaltsmittel – auch vor dem Hintergrund weiterer
Tagesordnungspunkte in dieser HA-Sitzung – für einen Ankauf aus? Falls dies
nicht der Fall ist – welche Auswirkungen hätte ein Ankauf insbesondere auf
geplante und priorisierte Hochbauprojekte?
2) Das Grundstück soll dem TSV nach dem Ankauf zur weiteren
Nutzung überlassen werden. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen gelten für
diese Überlassung, konkret: welche Miete müsste verlangt werden? Welche
rechtlichen Konsequenzen sind für die Stadt aus der dann gegebenen
Eigentümerstellung von Sportstätten zu erwarten? Gibt es Auswirkungen für in
der Vergangenheit an den TSV von dritter Seite ausbezahlten Zuschüssen?
3) Lässt die aktuelle vertragliche Situation, in der sich der
Verein befindet, einen Ankauf durch die Stadt überhaupt zu bzw. unter welchen
Voraussetzungen, wann und mit welchen finanziellen Konsequenzen wäre dies
möglich? Gibt es hierzu bereits Rückmeldungen etwaiger Vertragspartner des TSV?
4) Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll die
Kaufpreiszahlung dem Verein ermöglichen, die Flächen für die Aussiedlung zu
kaufen. Für eine Bebauung dieser Flächen wird der Kaufpreis sicher nicht
reichen. Der Presse (nicht dem Antrag) war zu entnehmen, dass die Stadt die
nach der Bebauungsplanung entstehende Werterhöhung an den TSV ebenfalls
ausreichen soll. Ist dies rechtlich zulässig? Wie würde sich eine solche
Werterhöhung errechnen, z.B. wenn, wie ebenfalls vorgeschlagen, auch sozialer
Wohnungsbau auf der Fläche entstehen soll? Wie stellt sich der Verein dazu,
dass er bei Durchführung des Ankaufs durch die Stadt noch nicht weiß, welchen
Betrag er im Ergebnis hieraus erlösen wird, da die Werterhöhung erst mit
Abschluss der Bebauungsplanung feststeht, also womöglich zu einem Zeitpunkt, zu
dem der Verein bereits mit der Aussiedlung begonnen haben soll? Ist dem Verein
auch mit dieser Unsicherheit eine Finanzierung zugänglich? Welcher zeitliche
Vorteil entsteht dem Verein vor diesem Hintergrund bei einem Ankauf durch die
Stadt?
5) Nach unserer Auffassung würde der Ankauf der Flächen zunächst
nur ein Teilproblem, nämlich den aktuellen Ankauf der Aussiedlungsflächen lösen
(was aber natürlich einen ersten Schritt darstellen könnte). Wie kann –
weitergehend – dann die Gesamtfinanzierung des Vorhabens, also einschließlich
Bebauung, gesichert werden? Wäre es nicht – als Alternativvorschlag – möglich,
dass die Stadt selbst die Aussiedlungsflächen ankauft und dem TSV z.B. in
Erbpacht zur Verfügung stellt? Welche Vor- und welche Nachteile hätte diese
Konstruktion zum jetzt vorliegenden Vorschlag? Wäre es - wiederum alternativ –
möglich, dass die Stadt dem TSV ein Darlehen zum Ankauf der Flächen zur
Verfügung stellt? Welche Vor- und Nachteile hätte diese Lösung? Sind der
Stadtverwaltung aus anderen Kommunen noch weitere Gestaltungsmodelle bei
derartigen Großprojekten bekannt? In welchem Umfang und unter welchen
Voraussetzungen sind generell Zuschüsse seitens der Stadt an einen Sportverein
zulässig?"
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