In der gestrigen Sitzung des Werkausschusses wurde mehrheitlich der Einstieg in die Planung eines Windrades der Stadtwerk Dachau im Sigmertshauser Wald, nordwestlich von Pellheim und Viehausen beschlossen. Eine Bürgerbeteiligung wird durch die geplante Kooperation mit der Bürgerstrom Dachau Genossenschaft ermöglicht; jeder hat somit die Chance an den Erträgen der Anlage zu partizipieren.
Der Sitzung war eine kontroverse Diskussion in der Fraktionssitzung vorausgegangen. Die Belastung für die Bevölkerung der Ortsteile, aufgrund der zwischenzeitlich in der Nähe errichtete beiden Windräder, ist einigen bereits jetzt zu groß ist. Diese Konzentrationswirkung galt es gegen den Klimaschutz und die Energiewende sowie der Versorgung der nachfolgenden Generationen abzuwägen. Der Atomausstieg ist beschlossen, die Energiegewinnung aus Wasserkraft nahezu voll ausgereizt und den Wind-Strom aus der Nordsee hierher zu transportieren bedarf neuer Hochspannungsleitungen quer durch die Republik. Außerdem hat der Stadtrat vor Jahren beschlossen, dass die Stadtwerke bis 2050 ganz Dachau ausschließlich mit regenerativer Energie versorgen müssen, das wäre ein nicht unerheblicher Beitrag dazu. Dieser Bereich des Stadtgebietes ist auch der einzige, in dem Windkraftanlagen möglich sind, andere Stadtteile sind dafür für andere Nutzungen geeignet. So werden die unterschiedlichen Lasten in etwa gleichmäßig verteilt.
Aus den vorgenannten Gründen stimmte die CSU-Fraktion in der Sitzung nicht geschlossen für oder gegen das Projekt, sondern getrennt. Wichtig war und ist uns, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aller Ortsteile (auch die der Nachbargemeinden) möglichst frühzeitig informiert werden. Diese Forderung wurde auf unseren Antrag in den Beschluss aufgenommen; noch vor der Sommerpause 2017 wird es eine Bürgerinformation geben.
Wie geht es nun weiter?
Ab März erfolgt eine mindesten halbjährige artenschutzrechtliche Prüfung. Sollten dabei im Nahbereich der geplanten Anlage schützenswerte Tiere entdeckt werden, gilt das als K.O.-Kriterium und die Planung wird umgehend eingestellt.
Sollte nichts gefunden werden muss nach Abschluss dieser Prüfung der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden, danach ist noch eine Baugenehmigung erforderlich. In diesen förmlichen Verfahren werden alle Träger öffentlicher Belange sowie die Betroffenen gehört und deren Einwände gegeneinander abgewogen.
Das ehrgeizige Ziel der Stadtwerke ist, die Anlage bis 2020 zu realisieren.
Wolfgang Reichelt
Der Sitzung war eine kontroverse Diskussion in der Fraktionssitzung vorausgegangen. Die Belastung für die Bevölkerung der Ortsteile, aufgrund der zwischenzeitlich in der Nähe errichtete beiden Windräder, ist einigen bereits jetzt zu groß ist. Diese Konzentrationswirkung galt es gegen den Klimaschutz und die Energiewende sowie der Versorgung der nachfolgenden Generationen abzuwägen. Der Atomausstieg ist beschlossen, die Energiegewinnung aus Wasserkraft nahezu voll ausgereizt und den Wind-Strom aus der Nordsee hierher zu transportieren bedarf neuer Hochspannungsleitungen quer durch die Republik. Außerdem hat der Stadtrat vor Jahren beschlossen, dass die Stadtwerke bis 2050 ganz Dachau ausschließlich mit regenerativer Energie versorgen müssen, das wäre ein nicht unerheblicher Beitrag dazu. Dieser Bereich des Stadtgebietes ist auch der einzige, in dem Windkraftanlagen möglich sind, andere Stadtteile sind dafür für andere Nutzungen geeignet. So werden die unterschiedlichen Lasten in etwa gleichmäßig verteilt.
Aus den vorgenannten Gründen stimmte die CSU-Fraktion in der Sitzung nicht geschlossen für oder gegen das Projekt, sondern getrennt. Wichtig war und ist uns, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aller Ortsteile (auch die der Nachbargemeinden) möglichst frühzeitig informiert werden. Diese Forderung wurde auf unseren Antrag in den Beschluss aufgenommen; noch vor der Sommerpause 2017 wird es eine Bürgerinformation geben.
Wie geht es nun weiter?
Ab März erfolgt eine mindesten halbjährige artenschutzrechtliche Prüfung. Sollten dabei im Nahbereich der geplanten Anlage schützenswerte Tiere entdeckt werden, gilt das als K.O.-Kriterium und die Planung wird umgehend eingestellt.
Sollte nichts gefunden werden muss nach Abschluss dieser Prüfung der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden, danach ist noch eine Baugenehmigung erforderlich. In diesen förmlichen Verfahren werden alle Träger öffentlicher Belange sowie die Betroffenen gehört und deren Einwände gegeneinander abgewogen.
Das ehrgeizige Ziel der Stadtwerke ist, die Anlage bis 2020 zu realisieren.
Wolfgang Reichelt
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