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TSV 1865: erster Schritt in Richtung Aussiedelung

In der Sitzung des Stadtrats vom 8. Februar 2017 standen zwei Zuschussanträge des Vereins zum Beschluss: die Ertüchtigung des Rasenplatzes in Dachau-Ost, sowie ein Kunstrasenplatz.


Tatsächlich ging es aber um viel mehr: es ging um die Frage, ob die Stadt nach wie vor zu einer Aussiedelung des Vereins steht oder nicht. Hätte man den Kunstrasenplatz nach Dachau-Ost gebracht, so wäre dieses Gelände über eine Förderung des BLSV für 25 Jahre blockiert gewesen. Teil einer Aussiedelungsplanung war aber stets die Prämisse, dass Dachau-Ost aufgelöst wird sobald neue Anlagen zur Verfügung stehen. Die Stadt könnte dadurch die entsprechenden finanziellen Mittel generieren um den millionenteuren Neubau von Sportstädten mitzufinanzieren.


Der TSV hatte wiederum klar gemacht, dass er den Sandplatz auf dem Stammgelände nicht für einen Kunstrasenplatz opfern kann, da er häufig bespielt wird. Zudem hätte auch eine Investition an diesem Standort eine Aufgabe dieses Standortes auf etliche Jahre unmöglich gemacht.


Deshalb schlug die CSU-Fraktion vor gleich auf die neuen städtischen Flächen an der Theodor-Heuss-Straße zu setzen und dort in beschleunigtem Verfahren einen Kunstrasenplatz zu errichten. Der Vorschlag fand im gesamten Stadtrat breiten Anklang und wurde auch in diesem Sinne entschieden. Gleiches galt im Übrigen für die Ertüchtigung der Echtrasenflächen in Dachau-Ost.


Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage, ob der Verein die Dienstbarkeit, die derzeit für die Tennishallen in Dachau-Ost besteht, frühzeitig aufgeben solle. Hier mahnte die CSU-Fraktion dem Verein die Sicherheit zu belassen und erst wenn die konkrete Absiedelung näher rückt das Thema einvernehmlich mit dem Verein zu regeln. Letztlich einigte sich der Stadtrat darauf den Punkt  zu vertagen, so dass Verwaltung und Verein genauer definieren können, wann ein sinnvoller Zeitpunkt für eine Löschung der Dienstbarkeit sei, sprich wann eine Absiedelung dort in Frage kommt.


Florian Schiller
Fraktionsvorsitzender

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