Antrag: CSU‐will, dass die Kleingärten an der Ecke Gröbenriederstraße/ Schäferweg legalisiert werden
Hier der Antrag der CSU Fraktion...
Die CSU‐Stadtratsfraktion stellt folgenden ANTRAG:
Die CSU‐Standratsfraktion beantragt die Flächen an der Größenriederstraße/ Schäferweg, die jetzt ohne Genehmigung als Kleingärten genutzt werden, im derzeit laufenden Flächennutzungsplanverfahren so darzustellen, dass die tatsächliche Nutzung dem neuen Flächennutzungsplan nicht widerspricht. § 35 Abs.3 (1) BauGB
Im Anschluss ist ein Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, die vorhandene Gartennutzung mit dem entsprechenden Erholungseffekt, die seit Jahrzehnten besteht, auch für die Zukunft zu sichern.
Es ist dabei zu prüfen, ob das Kleingartengesetz Anwendung finden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist von Seiten der Verwaltung mit den Gartenbesitzern auszuhandeln, in welchem Umfang bauliche Anlagen genehmigungsfähig sein können.
BEGRÜNDUNG:
Die Existenz der Gärten geht bereits über mehrere Jahrzehnte. Die Erschließung ist gesichert und ökologische Beeinträchtigung ist mit angemessenen baulichen Anlagen nicht gegeben. Wie bereits von der Verwaltung festgestellt, sind im Stadtbereich Flächen für Kleingartennutzung und ähnliches nur sehr knapp vorhanden.
Auch wird das Stadtbild in keiner Weise beeinträchtigt, die Bildung einer Splittersiedlung ist nicht zu befürchten.
Eine Beseitigung der jetzigen Gärten würde zudem einen schwerwiegenden sozialen Einschnitt für die Nutzer bedeuten.
Peter Strauch
Stadtrat
Die CSU‐Stadtratsfraktion stellt folgenden ANTRAG:
Die CSU‐Standratsfraktion beantragt die Flächen an der Größenriederstraße/ Schäferweg, die jetzt ohne Genehmigung als Kleingärten genutzt werden, im derzeit laufenden Flächennutzungsplanverfahren so darzustellen, dass die tatsächliche Nutzung dem neuen Flächennutzungsplan nicht widerspricht. § 35 Abs.3 (1) BauGB
Im Anschluss ist ein Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, die vorhandene Gartennutzung mit dem entsprechenden Erholungseffekt, die seit Jahrzehnten besteht, auch für die Zukunft zu sichern.
Es ist dabei zu prüfen, ob das Kleingartengesetz Anwendung finden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist von Seiten der Verwaltung mit den Gartenbesitzern auszuhandeln, in welchem Umfang bauliche Anlagen genehmigungsfähig sein können.
BEGRÜNDUNG:
Die Existenz der Gärten geht bereits über mehrere Jahrzehnte. Die Erschließung ist gesichert und ökologische Beeinträchtigung ist mit angemessenen baulichen Anlagen nicht gegeben. Wie bereits von der Verwaltung festgestellt, sind im Stadtbereich Flächen für Kleingartennutzung und ähnliches nur sehr knapp vorhanden.
Auch wird das Stadtbild in keiner Weise beeinträchtigt, die Bildung einer Splittersiedlung ist nicht zu befürchten.
Eine Beseitigung der jetzigen Gärten würde zudem einen schwerwiegenden sozialen Einschnitt für die Nutzer bedeuten.
Peter Strauch
Stadtrat
Hallo Herr Strauch; gibt es zu Ihrem Antrag eigentlich schon was neues?
AntwortenLöschenMan hört und liest darüber nichts mehr.