Im Hauptausschuss wurde mit großer Mehrheit eine Verordnung abgelehnt, welche eine generelle Leinenpflicht für Hunde über eine Stockhöhe von 50 cm im bebauten Gebiet eingeführt hätte. Hintergrund war ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, welcher die Einführung einer generellen Leinenpflicht gefordert hatte.
Die Mitglieder des Hauptausschuss argumentierten, dass dann Hunde überhaupt nicht mehr ohne Leine ausgeführt werden dürften. Insbesondere müsse die Verordnung auch vollzogen/kontrolliert werden. Wer solle dies erledigen, fragte man sich im Ausschuss.
An sensiblen Plätzen wie beispielsweise Kinderspielplätzen, Stadtwald und Volksfest besehen ohnehin Hundeverbot oder Anleinpflicht - das natürlich auch zu beachten ist – auch jetzt und ohne zusätzliche Verordnung.
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