Die Stadtratsfraktionen der CSU und FW/FDP haben in einem Antrag (Link mittels Überschrift) die Änderung des Flächennutzungsplanes und Ausweisung von Positivstandorten für Windkraftanlagen im Stadtgebiet beantragt.
Der Bau von Windkraftanlagen gilt als sogenanntes priviligiertes Bauvorhaben und ist damit im Außenbereich (unbebauter Stadt- und Ortsbereich) zulässig. Laut Auskunft des Landratsamtes, welches ebenfalls ein Gutachten zu möglichen Standorten im Landkreis Dachau eingeholt hat, ist mit einer "Antragsflut" auf Genehmigung solcher Windkraftanlagen zu rechnen. Forciert wird diese Entwicklung ebenfalls durch die Diskussionen um den Ausbau von erneuerbaren Energien im Zuge der Reaktorunfälle in Japan.
Durch den Bau der Windkraftanlagen wird sich jedoch auch das Orts- und Stadtbild entsprechend verändern und insbesondere die im nahen Umfeld zu diesen Windkraftanlagen wohnende Bevölkerung belasten und bei diesen möglicherweise Protest hervorrufen. Zu beobachten ist dieser Vorgang bereits im Gemeindebereich Odelzhausen bei den dort geplanten Standorten .
Für die Stadt Dachau ist daher erforderlich, planungsrechtlich entsprechenden Bauanträgen zuvorzukommen und das Mittel der Bauleitplanung in Form von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen zur Positivplanung zu nutzen.
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