Stimmberechtigte: 32.678
Quorum 20% (Art. 18a Abs. 12 GO): 6.536
Abstimmende: 5.535
Abstimmungsbeteiligung: 16,94%
ungültige Stimmen: 6
gültige Ja-Stimmen: 3.471 10,62% der Wahlberechtigten
gültige Nein-Stimmen: 2.058 6,30% der Wahlberechtigten
Der Bürgerentscheid mit 5529 gültigen Stimmen, davon 3471 Ja-Stimmen erhielt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde damit mit Ja beantwortet. Das nach Art. 18a Abs. 12 GO erforderliche Abstimmungsquorum von 20
v.H. der Stimmberechtigten (6536) ist nicht erreicht.
Der Bürgerentscheid gilt als nicht angenommen.
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