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Lärmimmissionen von Windkraftanlagen (WKA)

Bei der Frage von Standorten von Windkraftanlagen (WKA's) taucht immer wieder die Frage nach den Lärmimmisionen auf. Betroffene Bürger haben Sorge über die Lärmbelastung, welche durch die WKA's hervorgerufen werden.
Nachfolgende Grafik und Modellrechnung gibt einen Aufschluss über die Lärmbelastung einer WKA in Abhängigkeit von der Entfernung in Metern (m). Ebenfalls dargestellt sind die Grenzwerte für die einzelnen Baugebietstypen. Bei mehreren WKA's nimmt die Lärmbelastung um 3 dB(A) bei zwei gleichen Anlagen und um  5 dB(A) bei drei gleichen Anlagen und gleicher Entfernung zu.

Modellrechnung gemäß Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Bayerischer Windatlas, Seite 36 und 37)

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