Auszug landschaftspflegerischer Konfliktplan Blatt 2 Planung Planfeststellungsverfahren mit eingefügter gedachterStraßenweiterführung (farbige Linie) |
Im Werkausschauss nahm die Werkleitung der Stadtwerke Dachau zur aktuellen Presseberichterstattung Thema Umgehungssstraße und Wasserschutzgebiet Stellung.
Der technische Werkleiter Gerald Nübel stellte klar, dass nach Probebohrungen und einem Gutachten im Jahr 2010 eine Schutzzone/Planung für ein Wasserschutzgebiet beim Landratsamt Dachau eingereicht wurde.
Nachfolgend habe sich herausgestellt, dass diese Planung mit der Planung für die Umgehungsstraße kollidiert und man hätte nach einer Lösung gesucht.
Diese bestand in der Reduzierung der Schutzzone um ein Grundstück im Norden der Schutzzone. Damit wäre die Anbindung an Hebertshausen nicht mehr durch die Schutzzone II des Wasserschutzgebietes gelaufen. Diese Anpassung wurde nun in der Presseerklärung des Landratsamtes als Tektur bezeichnet.
In den ausgelegten Planunterlagen der Regierung von Oberbayern ist auf dem landschaftspflegerischen Konflikt- und Bestandsplan die Straße für die Anbindung nach Hebertshausen aber wieder weiter in den Süden gerückt, sodass sie nunmehr erneut die Schutzzone II des beabsichtigten Wasserschutzgebietes durchschneidet.
Hierauf wies die Stadt Dachau in ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren hin, was zu der aktuellen Diskussion führte, so technischer Werkleiter Nübel im Werkausschuss.
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