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Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA rückt von Zusicherung ab - und will noch mehr


In einem Brief mit Datum 23. April 2012 teilt eine Anwaltskanzlei pünktlich einen Tag vor der Bauausschusssitzung im Auftrag ihrer Mandantschaft/des Investors Sedlmayr KGaA bezüglich der Schlossbergbrauerei und des Biergartens mit:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bürgel,
wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 19.12.2008, mit dem wir einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Flurnummer 20 gestellt hatten. Diesem Antrag hat der Stadtrat im Januar 2009 entsprochen. Zwischenzeitlich wurde nun das Vorhaben auf der gegenüberliegenden Flurnummer 23 vorangetrieben, wo unsere Mandantin in absehbarer Zeit mit der Erteilung einer Baugenehmigung und einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis rechnet. Vor dem Hintergrund Ihres Schreibens vom 11.04.2012 an Herrn Dr. Kayser-Eichberg möchten wir nun in Absprache mit unserer Mandantin anregen, das Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Flurnummer 20 in modifizierter Form fortzuführen.


Im Dezember 2008 beabsichtigte die Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA als Vorhabenträgerin den Erhalt des· Gebäudebestandes nebst Biergarten und Gaststätte, den Umbau bzw. die Umnutzung des ehemaligen Brauereihauptgebäudes zu Wohn- und Gewerbezwecken sowie die Schaffung neuen Baurechts für die Errichtung von drei Stadthäusern. An diesen Planungszielen kann so nicht mehr festgehalten werden. Insbesondere ist es leider nicht möglich, den gastronomischen Betrieb am Schlossberg auf der Flurnummer 20 wieder aufzunehmen. Derzeit sind bereits drei weitere Objekte der Sedlmayr KGaA in Dachau vom Leerstand im Gastronomiebereich betroffen. Vor diesem Hintergrund besteht von Seiten der Spaten-Brauerei, an die die Objekte verpachtet sind bzw. waren, keine Bereitschaft mehr, den Standort am Schlossberg erneut zu unterstützen. Die notwendigen Investitionen und die zu erwartende Pacht stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Jedoch ist die Sedlmayr KGaA bereit, den ehemaligen Biergarten
als Freifläche zu erhalten. Auch mit einer Begehbarkeit der Freifläche durch die Öffentlichkeit bestünde Einverständnis. Im Übrigen sollte das Grundstück zukünftig ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine irgendwie geartete gewerbliche Nutzung ist an diesem Standort nicht mehr darstellbar.


Wir beantragen daher namens der Sedlmayr Grund und Immobilien KGaA, das im Januar 2009 beschlossene Bebauungsplanverfahren mit der Maßgabe fortzuführen, dass
• die denkmalgeschützten Gewölbe auf der Flurnummer 20 erhalten bleiben,
• das ehemalige Brauereihauptgebäude einschließlich der ehemaligen Gaststätte unter
weitgehendem Erhalt der Gebäude zu Wohnzwecken umgebaut und umgenutzt wird,
• für die Errichtung von drei Stadthäusern zu Wohnzwecken im nordwestlichen Bereich
des Grundstücks neues Baurecht geschaffen wird und
• der ehemalige Biergarten als Freifläche erhalten bleibt.


Unsere Mandantin ist bereit, auf dieser Basis das Bebauungsplanverfahren fortzuführen und in einem überschaubaren Zeitraum zum Abschluss zu bringen.


Mit freundlichen Grüßen,
...



(Fettdruck oben wurde von uns gesetzt)

Ob man nun das Abrücken vom ursprünglichen Ehrenwort und der Öffentlichkeit gegebenen Versprechungen mit drei oder mehr zusätzlichen Stadthäusern belohnen wird, wird politisch durch den Stadtrat zu entscheiden sein.

Die angesprochene Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Bereich der Flaschenabfüllerei wird noch im Bauausschuss behandelt.

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