Direkt zum Hauptbereich

Nachverdichtung - der Königsweg gegen den Siedlungsdruck?

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München setzt sich in seinem aktuellem Infoblatt Nr. 62, welches wohl in kürze auf seiner Internetseite veröffentlicht werden wird, mit der Nachverdichtung im Innerstädtischen/-gemeindlichen Bereich auseinander und geht der Frage nach, ob hierdurch ein Ausweg aus dem Siedlungsdruck geboten werden kann.

Der Planungsverband München weist darauf hin, dass durch die Nachverdichtung auch weitere Folgen ausgelöst werden wie Anpassung und Ausbau der Verkehrswege, Ausbau des Energienetzes, weitere soziale und technische Infrastruktur. Eine Steuerung muss daher erfolgen.

"Beispiele aus dem Münchner Umland zeigen, dass ein gesamtörtliches Konzept die entscheidende Basis für die Steuerung der Nachverdichtung auf kleiner Ebene (Quartier, Straßengeviert) sein kann. Dieses hat zwar nur informellen Charakter und damit keine direkte Rechtswirkung, macht aber die Planungsziele der Gemeinde deutlich und bindet die Verwaltung und den Rat in ihren bauleitplanerischen Entscheidungen. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Steuerung der baulichen Entwicklung über Bauleitpläne aufgrund der bereits stattfindenden Nachverdichtung gerade in heterogenen strukturierten Bereichen kaum möglich ist und am Grundsatz der Erforderlichkeit scheitert. Dann greift § 34 BauGB, der allerdings lässt einen weit reichenden Auslegungsspielraum, der im Tauziehen zwischen Ertragsmaximierung eines Investors und den Entwicklungsvorstellungen der Kommune oft zu unbefriedigenden Ergebnissen führt."

(Quelle: Infoblatt PV Nr. 62 Seite 2)

Gerade § 34 BauGB ist immer wieder Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Die Verwaltung vertritt hier regelmäßig die Einschätzung, dass der Auslegungsspielraum im Rahmen von § 34 BauGB durch die Rechtsprechung klar definiert sei und daher fast kein Spielraum bestünde.

Der Planungsverband München sieht dies, wie auch mancher Stadtrat, durchaus anders.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Bauausschuss am 18.01.2017

Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich das war die Aufgabe bei einem Bauvorhaben in der Konrad-Adenauer-Str. 22 sowie für Bauanträge in der Schleißheimer Str. 84. Einvernehmlich hat sich der Bauausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion für eine Abgrenzung zum Aussenbereich an der Linie an der Aussenkante des Anwesens Konrad-Adenauer-Str. 26 zur topografischen und städtebaulich vorgegebenen Kante an der Konrad-Adenauer-Str. 20 ohne Gemäldegalerie ausgesprochen. Allerdings stimmten damit alle Bauausschussmitglieder gegen die Bauverwaltung, die eine wesentlich geringere Baufläche dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zurechnete. Bei den Bauanträgen an der Schleißheimer Str. 84 war die von der Regierung von Oberbayern vorgegebene Linie, welche den Innenbereich vom Aussenbereich trennt, eine klare und deutliche Entscheidungshilfe für die Beschlussfassung. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung 9:6 für die Bauanträge erfolgte. Damit konnte ein Mehrfamilienhaus, so...

Flächennutzungsplanänderung Stadtbahnhof BayWA verabschiedet

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 mit den Stimmen der CSU, FW, FDP und ÜB den Flächennutzungsplan für den Stadtbahnhof und das BayWA-Gelände an der Freisinger Straße in Dachau verabschiedet. Der im Parallelverfahren aufgestellte Bebauungsplan für das Gebiet soll nach der Sommerpause verabschiedet werden. Der Bebauungsplan sieht eine moderne Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung von Grünzügen und Begrünung der Fläche vor. Hierzu sind eine Vielzahl von Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten.    

Silvia Kalina überreicht Spende der Bürgerstiftung an Verein Behinderte und Freunde

auf dem Bild: Christine Unzeitig, Vorsitzende des Vereins Behinderte und Freunde im Landkreis Dachau (1. von links), sowie Stadträtin Silvia Kalina (4. von links)