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Bürgerentscheid zulässig aber teilweise sinnlos - Diskussion im Hauptausschuss (HA)

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HA) wurde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der BI „Kontra-Kohlestrom-in-Dachau“ beraten. Dieses wendet sich vollständig und umfassend gegen die Beteiligung der Stadtwerke Dachau an Steinkohlekraftwerken, insbesondere in Lünen und Krefeld, zur Erzeugung von Strom.

Wie ein Rechtsgutachten nunmehr bestätigt, ist ein Ausstieg aus dem Steinkohlekraftwerk Lünen (welches sich aktuell bereits in Bau befindet) frühestens nach 20 Jahren nach Aufnahme des kommerziellen Dauerbetriebes (was bisher noch nicht erfolgt ist) möglich. Eine weitere Möglichkeit des frühzeitigeren Ausstiegs wäre der Verkauf der Geschäftsanteile durch die Stadtwerke Dachau, welcher jedoch der Zustimmung der weiteren Gesellschafter bedürfte. Letzteres gilt als sehr unwahrscheinlich.

Einfacher wäre hingegen der Rückzug aus der Planung des Steinkohlekraftwerks Krefeld, welches sich bisher lediglich in der Projektphase befindet und bei welchem die Stadtwerke Dachau bisher lediglich an einer Projektgesellschaft beteiligt sind.

Im Rahmen der Diskussion im Hauptausschuss hat die CSU Stadtratsfraktion klargestellt, dass ein Ausstieg (Verkauf) der Beteiligung in Lünen für sie nicht in Frage kommt. An diesem Umstand aber auch der Bürgerentscheid nichts ändern werde. Die Beendigung an der Projektgesellschaft am Kraftwerk Krefeld diskutiert werden könnte.

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