Deshalb wurde nochmals eigens beantragt die bisherige
Berechnungsgrundlage, die auf der Planung mit 3.500 Grabstellen beruhte,
beizubehalten.
Für die Bürger ist es nicht nachvollziehbar, weshalb nun nur
noch mit 2.500 Grabstellen kalkuliert wird. Bei diesen mathematischen
Operationen würden die Bürger, die eine Grabstelle unterhalten, deutlich mehr
zur Kasse gebeten als bisher. Für die CSU gilt: Kostendeckung ist anzustreben,
aber gleichzeitig darf nicht an der Berechnungsrundlage herumgeschraubt werden.
Fazit: für die CSU Erhöhung nach 18 Jahren vertretbar, aber
nicht in dieser Höhe. Der CSU-Vorschlag wurde mit 9 zu 6 Stimmen abgelehnt.
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