Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
In der letzten Bauausschusssitzung beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Umbau des ehemaligen Turms auf dem ehemaligen BayWA-Gelände an der Freisinger Straße Richtung Etzenhausen. In dem entkernten Turm sollen moderne Wohnungen in einer modernen Architektur entstehen. Hierfür wurden den Bauausschussmitgliedern vom Bauherren verschiedene Entwürfe präsentiert. Da der räumliche Zuschnitt des Altbaubestandes für moderne Wohnungen eher nicht in Frage kommt, suchen die beauftragten Architekten eine Lösung durch entspechende Anbauten am Turm. Dieser Lösungsansatz stieß im Bauausschuss auf wenig Verständnis, sodass die vorgelegten Planungen abgelehnt wurden.
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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