Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Scchon im September letzten Jahres hat die CSU beantrag zu überprüfen, ob die Einmündung von der Krankenhausstr. in die Mittermayerstr. verbessert werden kann. Im letzten Umwelt - und Verkehrsausschuss kam nun das Ergebnis. Die Stadtverwaltung sieht keine Lösung, die Kreuzung so zu gestalten, dass der Verkehr besser fließen kann. Schade... Peter Strauch Stadtrat
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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