Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich das war die Aufgabe bei einem Bauvorhaben in der Konrad-Adenauer-Str. 22 sowie für Bauanträge in der Schleißheimer Str. 84. Einvernehmlich hat sich der Bauausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion für eine Abgrenzung zum Aussenbereich an der Linie an der Aussenkante des Anwesens Konrad-Adenauer-Str. 26 zur topografischen und städtebaulich vorgegebenen Kante an der Konrad-Adenauer-Str. 20 ohne Gemäldegalerie ausgesprochen. Allerdings stimmten damit alle Bauausschussmitglieder gegen die Bauverwaltung, die eine wesentlich geringere Baufläche dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zurechnete. Bei den Bauanträgen an der Schleißheimer Str. 84 war die von der Regierung von Oberbayern vorgegebene Linie, welche den Innenbereich vom Aussenbereich trennt, eine klare und deutliche Entscheidungshilfe für die Beschlussfassung. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung 9:6 für die Bauanträge erfolgte. Damit konnte ein Mehrfamilienhaus, so...
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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