Das Bündnis und die BI "Kontra Kohle" wollten die Frage geklärt haben, ob die feste vertragliche Bindung von 20 Jahren im Gesellschaftsvertrag zum Steinkohlekraftwerk Lünen als wirksam anzusehen ist. Ein von den Stadtwerken Dachau eingeholtes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die feste Laufzeit des Vertrages als wirksam anzusehen ist. Die weit überwiegende Mehrheit des Werkausschusses (WA) lehnte mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, FDP und ÜB die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens, wie vom Bündnis beantragt, ab.
Am 04. Juli 2010 haben die Bürger in Dachau über die Frage des " Ausstiegs der Stadtwerke aus den Kohlekraftwerksprojekten " in Lünen und Krefeld entschieden sowie auf Landesebene über die Frage eines umfassenden Rauchverbotes in öffentlichen Räumen und Gaststätten .  Bei beiden Fragestellungen hielt sich die überwiegende und damit schweigende Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern von nahezu zwei Dritteln  von der Wahlurne fern. Der verblieben Rest von einem Drittel bildete sich eine Meinung und gab diese durch Einwurf in die Wahlurne kund. Ob dies ein positives Beispiel für mehr unmittelbare Demokratie ist, soll jeder selbst beurteilen: Das Ergebnis : Bürgerentscheid: Ausstieg Kohlekraftwerksbeteiligungen Lünen  und Krefeld  Volksentscheid: Effektiver Nichtraucherschutz
Hallo Christian,
AntwortenLöschenDas Gutachten hat die Kanzlei erstellt, die auch den Gesellschaftsvertrag erstellt hat.
Das ist ja schon ein bißchen eigenartig.
Gruß Kai
Bei Euch ist immer etwas eigenartig. Ihr könnt aber das Gutachten von Eurem Gesellschaftsrechtler überprüfen lassen. Geld sollte die Stadt oder Stadtwerke dafür nicht mehr ausgeben.
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