Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich das war die Aufgabe bei einem Bauvorhaben in der Konrad-Adenauer-Str. 22 sowie für Bauanträge in der Schleißheimer Str. 84. Einvernehmlich hat sich der Bauausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion für eine Abgrenzung zum Aussenbereich an der Linie an der Aussenkante des Anwesens Konrad-Adenauer-Str. 26 zur topografischen und städtebaulich vorgegebenen Kante an der Konrad-Adenauer-Str. 20 ohne Gemäldegalerie ausgesprochen. Allerdings stimmten damit alle Bauausschussmitglieder gegen die Bauverwaltung, die eine wesentlich geringere Baufläche dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zurechnete. Bei den Bauanträgen an der Schleißheimer Str. 84 war die von der Regierung von Oberbayern vorgegebene Linie, welche den Innenbereich vom Aussenbereich trennt, eine klare und deutliche Entscheidungshilfe für die Beschlussfassung. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung 9:6 für die Bauanträge erfolgte. Damit konnte ein Mehrfamilienhaus, so...
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