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Nachverdichtung - ein Problem?

Wenn es für ein bestimmtes Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Frage, ob und was gebaut werden kann, nach der Umgebungsbebauung, geregelt im sagenumwobenen § 34 BauGB. Danach ist - verkürzt gesagt - zulässig, was sich "einfügt". Eine auslegungsfähige Vorgabe...

Auf Anregung der CSU-Fraktion wurden im Stadtrat kürzlich Möglichkeiten erörtert, wie diese "Nachverdichtung" besser geregelt werden kann.

In Dachau-Süd wurde - rund um die Birkenrieder Straße - vor einigen Jahren schon einmal ein Anlauf gemacht, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen, der Vorgaben zur Nachverdichtung macht. Wir haben uns nun dafür stark gemacht, dass dieses Bebauungsplanverfahren entgegen dem Vorschlag der Verwaltung fortgeführt wird und insgesamt Flächen genannt werden, für die klarere Regelungen zur Nachverdichtungen geschaffen werden können.

Kein leichtes Unterfangen übrigens: Denn wer schon ein Baurecht hat und es durch einen Bebauungsplan wieder genommen bekäme, könnte von der Stadt eine Entschädigung verlangen. Und das will natürlich auch keiner...

Dr. Dominik Härtl
Fraktionsvorsitzender

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