- Es geht voran mit den "Dachauer Grundsätzen der Baulandausweisung", also den Grundsätzen der sozial gerechten Bodennutzung, die bereits in der Amtszeit des letzten Stadtrats in Angriff genommen wurden. Es wurde vom beratenden Anwaltsbüro dargestellt, an welchen Folgekosten ein Grundstückseigentümer beteiligt werden kann, wenn auf seinem Grundstück erstmals Baurecht geschaffen wird. Anders als zB vom Bündnis für Dachau ständig behauptet umfasst diese Beteiligung nicht nur die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern auch deren laufende Kosten.Vorgesehen wird auch eine Verpflichtung, 20-30 % sozialen Wohnungsbau zu schaffen. Insgesamt muss nach unserer Auffassung ein fairer Ausgleich zwischen dem Eigentumsrecht des Einzelnen und den finanziellen Auswirkungen neuer Wohnbebauung (übrigens nicht von Gewerbebebauung) geschaffen werden. Deshalb ist am Ende auch immer die Angemessenheit der Belastung für den Eigentümer zu prüfen.
- An der Karwendelstraße 14 (Sonnenwinkel) soll ein Studentenwohnheim entstehen. Die CSU hat sich dafür ausgesprochen.
- Voran geht es mit der Fahrradhalle auf der Bahnhof Ostseite, die jetzt in einer Stahlbetonausführung gebaut wird.
- Bei der Koschadeklinik gibt es Schwierigkeiten - der Eigentümer hat offenbar eine tragende Mauer einreißen lassen, was jetzt nur Neubeurteilung von Abstandsflächen führt. Hier wird sich also erst mal (leider) wieder nichts tun...
Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich das war die Aufgabe bei einem Bauvorhaben in der Konrad-Adenauer-Str. 22 sowie für Bauanträge in der Schleißheimer Str. 84. Einvernehmlich hat sich der Bauausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion für eine Abgrenzung zum Aussenbereich an der Linie an der Aussenkante des Anwesens Konrad-Adenauer-Str. 26 zur topografischen und städtebaulich vorgegebenen Kante an der Konrad-Adenauer-Str. 20 ohne Gemäldegalerie ausgesprochen. Allerdings stimmten damit alle Bauausschussmitglieder gegen die Bauverwaltung, die eine wesentlich geringere Baufläche dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zurechnete. Bei den Bauanträgen an der Schleißheimer Str. 84 war die von der Regierung von Oberbayern vorgegebene Linie, welche den Innenbereich vom Aussenbereich trennt, eine klare und deutliche Entscheidungshilfe für die Beschlussfassung. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung 9:6 für die Bauanträge erfolgte. Damit konnte ein Mehrfamilienhaus, so...
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