Direkt zum Hauptbereich

Wie geht`s weiter mit dem TSV 1865?

Im Hauptausschuss kommenden Mittwoch wird der SPD-Antrag behandelt, wonach die Stadt das TSV-Stammgelände ankaufen soll. Vorteil wäre, dass der TSV kurzfristig Geld zum Ankauf der Auslagerungsflächen zur Verfügung hat. Die CSU-Fraktion hat ein Interesse daran, dass der TSV zügig aussiedeln kann und hat sich deshalb intensiv mit diesem Vorschlag beschäftigt. Die hierbei aufgetauchten Fragen einschließlich Alternativvorschläge unserer Fraktion haben wir gestern an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage im Wortlaut:



"1) Es soll ein Ankauf zum “momentanen Verkehrswert” angeboten werden. Auf welcher Grundlage ist nach Auffassung der Verwaltung dieser Wert zu ermitteln (Sportfläche, Wohngebiet...)? Welcher Betrag steht etwa in Rede? Reichen die vorhandenen Haushaltsmittel – auch vor dem Hintergrund weiterer Tagesordnungspunkte in dieser HA-Sitzung – für einen Ankauf aus? Falls dies nicht der Fall ist – welche Auswirkungen hätte ein Ankauf insbesondere auf geplante und priorisierte Hochbauprojekte?



2) Das Grundstück soll dem TSV nach dem Ankauf zur weiteren Nutzung überlassen werden. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen gelten für diese Überlassung, konkret: welche Miete müsste verlangt werden? Welche rechtlichen Konsequenzen sind für die Stadt aus der dann gegebenen Eigentümerstellung von Sportstätten zu erwarten? Gibt es Auswirkungen für in der Vergangenheit an den TSV von dritter Seite ausbezahlten Zuschüssen?



3) Lässt die aktuelle vertragliche Situation, in der sich der Verein befindet, einen Ankauf durch die Stadt überhaupt zu bzw. unter welchen Voraussetzungen, wann und mit welchen finanziellen Konsequenzen wäre dies möglich? Gibt es hierzu bereits Rückmeldungen etwaiger Vertragspartner des TSV?



4) Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll die Kaufpreiszahlung dem Verein ermöglichen, die Flächen für die Aussiedlung zu kaufen. Für eine Bebauung dieser Flächen wird der Kaufpreis sicher nicht reichen. Der Presse (nicht dem Antrag) war zu entnehmen, dass die Stadt die nach der Bebauungsplanung entstehende Werterhöhung an den TSV ebenfalls ausreichen soll. Ist dies rechtlich zulässig? Wie würde sich eine solche Werterhöhung errechnen, z.B. wenn, wie ebenfalls vorgeschlagen, auch sozialer Wohnungsbau auf der Fläche entstehen soll? Wie stellt sich der Verein dazu, dass er bei Durchführung des Ankaufs durch die Stadt noch nicht weiß, welchen Betrag er im Ergebnis hieraus erlösen wird, da die Werterhöhung erst mit Abschluss der Bebauungsplanung feststeht, also womöglich zu einem Zeitpunkt, zu dem der Verein bereits mit der Aussiedlung begonnen haben soll? Ist dem Verein auch mit dieser Unsicherheit eine Finanzierung zugänglich? Welcher zeitliche Vorteil entsteht dem Verein vor diesem Hintergrund bei einem Ankauf durch die Stadt?



5) Nach unserer Auffassung würde der Ankauf der Flächen zunächst nur ein Teilproblem, nämlich den aktuellen Ankauf der Aussiedlungsflächen lösen (was aber natürlich einen ersten Schritt darstellen könnte). Wie kann – weitergehend – dann die Gesamtfinanzierung des Vorhabens, also einschließlich Bebauung, gesichert werden? Wäre es nicht – als Alternativvorschlag – möglich, dass die Stadt selbst die Aussiedlungsflächen ankauft und dem TSV z.B. in Erbpacht zur Verfügung stellt? Welche Vor- und welche Nachteile hätte diese Konstruktion zum jetzt vorliegenden Vorschlag? Wäre es - wiederum alternativ – möglich, dass die Stadt dem TSV ein Darlehen zum Ankauf der Flächen zur Verfügung stellt? Welche Vor- und Nachteile hätte diese Lösung? Sind der Stadtverwaltung aus anderen Kommunen noch weitere Gestaltungsmodelle bei derartigen Großprojekten bekannt? In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sind generell Zuschüsse seitens der Stadt an einen Sportverein zulässig?"

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Herbst-Offensive der CSU-Fraktion: 3 neue Anträge

Versprochen - gehalten, das wollen wir nach dem Ende dieser Stadtratsperiode sagen können. Deshalb haben wir diese Woche drei neue Anträge bei der Stadt eingereicht, ausgehend von unserem Wahlprogramm zur Kommunalwahl: Antrag 1: Einführung einer Dachau-App http://www.dachau.de/uploads/1_Einfhrung_einer_Dachau_App_Antrag_der_CSU-Fraktion.pdf Antrag 2: Ausdehnung der Kontrollzeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung http://www.dachau.de/uploads/1_Ausweitung_Kommunale_Verkehrsberwachung_Antrag_der.pdf Antrag 3: Einführung Parkraum-Management im Bahnhofsbereich http://www.dachau.de/uploads/Parkraum-Management_im_Bahnhofsumfeld_Antrag_der_C.pdf Wie immer freuen wir uns über Feedback! Dr. Dominik Härtl Fraktionsvorsitzender

Bauausschuss kompakt

Der Bau- und Planungsausschuss hat gestern folgende Beschlüsse gefasst: Die CSU-Fraktion hat sich für eine möglichst breite Bürgerbeteiligung für die Planung des MD-Geländes ausgesprochen, die aber gleichzeitig zielorientiert ablaufen, also nicht ewig dauern soll. Wir haben dazu weitere Vorschläge unterbreitet, wer die Bürgerbeteiligung moderieren soll. Nun ist die Stadt am Zug, endlich auf`s Tempo zu drücken - die anwesende Planerin sagte jedenfalls "Wir sind so weit". Das gilt auch für die CSU-Fraktion: Wir brauchen jetzt keine Nebelkerzen und weiteren Gutachten mehr, sondern endlich die Mitsprache der Bürger und dann darauf basierend den Beginn des Bauleitplanverfahrens. Frau Trojan als Vertreterin des Planungsbüros erläuterte den Planungsstand. Die im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf gestiegenen Gebäudehöhen wurden an der Bahnrandstraße mit dem erforderlichen Schallschutz, dahinter damit begründet, dass gener...

Klage gegen Windkraftanlage Etzenhausen Am Hohen Berg

Der Bauausschuss des Stadtrates verfolgt weiter das Ziel, die geplante und beantragte Windkraftanlage in Steinkirchen/Etzenhausen "Am hohen Berg" zu verhindern. Rechtsamtsleiter Hermann gab im letzten Bauausschuss einen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand des Genehmigungsverfahrens und der hiergegen eingelegten Rechtsmittel. CSU-Sprecher Erwin Zehrer verwies bei dieser Gelegenheit auf die Stellungnahme des Bundesumweltministers zum Thema "Landschaft und Windkraftanlagen". Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) forderte in den vergangenen Tagen, den Ausbau der Windenergie auch mit Rücksicht auf den Naturschutz auf ein „vernünftiges Maß“ zurück zu führen. In den Ausbauplänen der Bundesländer sei etwa 60 Prozent mehr Windenergie vorgesehen als nötig. Der Ausbau müsse auf einen Zeitraum von 40 Jahren verteilt werden.