Die Stadt war vom Landratsamt aufgefordert worden zu den
neuen Vorschlägen des Bund Naturschutz Stellung zu nehmen. Es geht um die
Fläche südlich der Schleißheimer Straße und westlich des Tiefen Grabens. Wie
schon im April 2015 machte die CSU-Fraktion im Bau- und Planungsausschuss klar,
dass über ein LSG erst entschieden werden kann, wenn das
Gewerbeflächenentwicklungskonzept steht. Das sahen auch andere Fraktionen so
und so wurden die Änderungsvorschläge von OB und Verwaltung abgelehnt. Ein
besseres Verfahren wäre es sicherlich gewesen hier nicht Schnelligkeit vor
Gründlichkeit zu sehen und das Thema erst einmal zurück zu stellen. Aber dafür
hätte es vielleicht die Einsicht gebraucht, dass ein Kopf nicht immer durch die
Wand passt. Nun ist ein Umgriff von Flächen vorgeschlagen, die mit einem
Landschaftsschutzgebiet nicht wirklich viel zu tun haben. Ausgang offen…
Abgrenzung zwischen Innen- und Aussenbereich das war die Aufgabe bei einem Bauvorhaben in der Konrad-Adenauer-Str. 22 sowie für Bauanträge in der Schleißheimer Str. 84. Einvernehmlich hat sich der Bauausschuss auf Vorschlag der CSU-Fraktion für eine Abgrenzung zum Aussenbereich an der Linie an der Aussenkante des Anwesens Konrad-Adenauer-Str. 26 zur topografischen und städtebaulich vorgegebenen Kante an der Konrad-Adenauer-Str. 20 ohne Gemäldegalerie ausgesprochen. Allerdings stimmten damit alle Bauausschussmitglieder gegen die Bauverwaltung, die eine wesentlich geringere Baufläche dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zurechnete. Bei den Bauanträgen an der Schleißheimer Str. 84 war die von der Regierung von Oberbayern vorgegebene Linie, welche den Innenbereich vom Aussenbereich trennt, eine klare und deutliche Entscheidungshilfe für die Beschlussfassung. Deshalb war es nicht verwunderlich, dass die Abstimmung 9:6 für die Bauanträge erfolgte. Damit konnte ein Mehrfamilienhaus, so...
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