Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Hundesteuersatzung aus Jahr 1999 modifiziert. Zum einen steigen die seit 17 Jahre geltenden Gebühren pro Jahr von derzeit 50€ auf künftig 60€.
Die CSU-Fraktion und ihr folgend die Mehrheit im Ausschuss wollte dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen den 2. und 3. Hund deutlich höher zu besteuern. Es gilt also weiterhin: jeder Hund wird gleich behandelt.
Neben einer befristeten Steuerbefreiung für diejenigen, die ihren Hund aus dem Tierheim haben, gilt fortan auch eine zweijährige Steuerbefreiung für Hundehalter, die einen Hundeführerschein absolviert haben.
Für die Halter von Kampfhunden wird es künftig teuerer. Ein Kampfhund wird mit 996 € pro Jahr besteuert. Sollte ein sogenanntes Negativzeugnis für den Hund vorliegen, gilt ein niedrigerer Betrag. Mit dem Negativzeugnis soll die Ungefährlichkeit des Hundes bescheinigt werden. Diese Hunde werden mit 240€ besteuert, bislang waren dies lediglich 50€.
Die CSU-Fraktion und ihr folgend die Mehrheit im Ausschuss wollte dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen den 2. und 3. Hund deutlich höher zu besteuern. Es gilt also weiterhin: jeder Hund wird gleich behandelt.
Neben einer befristeten Steuerbefreiung für diejenigen, die ihren Hund aus dem Tierheim haben, gilt fortan auch eine zweijährige Steuerbefreiung für Hundehalter, die einen Hundeführerschein absolviert haben.
Für die Halter von Kampfhunden wird es künftig teuerer. Ein Kampfhund wird mit 996 € pro Jahr besteuert. Sollte ein sogenanntes Negativzeugnis für den Hund vorliegen, gilt ein niedrigerer Betrag. Mit dem Negativzeugnis soll die Ungefährlichkeit des Hundes bescheinigt werden. Diese Hunde werden mit 240€ besteuert, bislang waren dies lediglich 50€.
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