Der Werkausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig die Anpassung der Wassergebühren für die Stadt Dachau beschlossen.
Die Wassergebühren wurden neu kalkuliert.
Die kommunale Wasserversorgung hat nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten. Dies schreibt das kommunale Abgabengesetz vor.
Aus diesen Gründen wurden die Betriebskosten der Wasserversorgung sowie anstehende Instandsetzungen und Investitionen für den Zeitraum 2014 bis 2017 untersucht mit einem für die Bürger schlechten Ergebnis:
Die Wassergebühr steigt von 0,93 €/m³ auf jetzt dann 1,41 €/m³ (+ 51 %).
Dies auch deshalb, weil die abgesetzte Wassermenge seit Jahren nahezu konstant bleibt und die Kosten aber steigen.
Die Grundgebühr pro Jahr beträgt pro Wasserzähler (abhängig von Durchflussleistung des Wasserzählers):
Qn 2,5..................35,23 €
Qn 6.....................36,08 €
Qn 10.................. 45,95 €
Qn 15 ................146,88 €
Qn 50................ 415,97 €
Qn 80 ................548,75 €
Qn 100............... 672,35 €
Qn 150............... 726,66 €
Der Herstellungsbeitrag für den Anschluss an die Wasserversorgung beträgt für das Grundstück pro m² 2,37€ und je m² Geschossfläche 5,36 €.
Die Änderungen werden in die Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung eingearbeitet werden und in Kürze veröffentlicht werden.
von Christian Stangl
Die Wassergebühren wurden neu kalkuliert.
Die kommunale Wasserversorgung hat nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten. Dies schreibt das kommunale Abgabengesetz vor.
Aus diesen Gründen wurden die Betriebskosten der Wasserversorgung sowie anstehende Instandsetzungen und Investitionen für den Zeitraum 2014 bis 2017 untersucht mit einem für die Bürger schlechten Ergebnis:
Die Wassergebühr steigt von 0,93 €/m³ auf jetzt dann 1,41 €/m³ (+ 51 %).
Dies auch deshalb, weil die abgesetzte Wassermenge seit Jahren nahezu konstant bleibt und die Kosten aber steigen.
Die Grundgebühr pro Jahr beträgt pro Wasserzähler (abhängig von Durchflussleistung des Wasserzählers):
Qn 2,5..................35,23 €
Qn 6.....................36,08 €
Qn 10.................. 45,95 €
Qn 15 ................146,88 €
Qn 50................ 415,97 €
Qn 80 ................548,75 €
Qn 100............... 672,35 €
Qn 150............... 726,66 €
Der Herstellungsbeitrag für den Anschluss an die Wasserversorgung beträgt für das Grundstück pro m² 2,37€ und je m² Geschossfläche 5,36 €.
Die Änderungen werden in die Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgung eingearbeitet werden und in Kürze veröffentlicht werden.
von Christian Stangl
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